einmengen. Ich befehle, dass sie ungestört in meinem Reiche bleiben und dass Jene, welche davongegangen oder geflüchtet, frei und sicher seien und bei ihrer Rückkehr ohne Furcht in meinem Reiche verweilen und ihre Klöster bewohnen dürfen. Weder meine kaiserliche Person noch meine Minister, oder irgend Jemand von meinen Leuten und Völkern soll sie beunruhigen, belästigen oder misshandeln dürfen, weder an ihren Personen, noch an ihren Gütern lind Kirchen. Wenn sie aus dem Auslande welche Person immer hereinführen wollen, soll es ihnen erlaubt sein. Aus diesem Anlasse habe ich dieselben mit meinem grossherrlichen Ferman begnadigt und ich leiste den feierlichen Eid und schwöre bei dem grossen Gotte, dem Schöpfer des Himmels und der Erde, bei den sieben Büchern, bei dem grossen Propheten, bei den 124000 Heiligen und bei dem Säbel, welchen ich trage, dass Niemand im Widerspruche mit Vorstehendem handeln dürfe, solange diese Mönche meinen Befehlen und meinem Dienste gehorsam sein werden.« Dieser Freibrief brachte mancherlei Begünstigungen für die katholische Kirche in Bosnien, und wenn er auch blutige Ausbrüche des Fanatismus nicht immer verhindern konnte, ermöglichte er doch die Organisation der Franziskaner im Lande auch in den schwersten Zeiten. Aber das Fojnicaer Kloster besitzt noch ein interessantes Dokument, die alte Copie des ehemaligen Wappenbuches der bosnischen Adeligen von 134°- dieser Copie sind die Wappen jener Familien erhalten, welche in Folge des türkischen Einfalles auswanderten und in der Fremde den Namen und das Wappen Katholisches Kloster in Kresevo. (Winterbild.) — 34 —