nicht zu haben. Der kaufmännische Kredit bei rein kommerziellen Transaktionen rechnete mit 18 pCt. und selbst gegen Primasicherheit konnten vermögende Leute sich nur mit 24 pCt. mühsam Geld verschaffen. Der Bauer aber zahlte für seinen Personalkredit beim christlichen Kaufmann (meist griechisch-orthodoxen Bekenntnisses und im Lande nur »Serbe« genannt) oder beim Spaniolen (Israeliten spanischer Herkunft) für einen Dukaten einen Groschen die Woche. Ein Groschen ist ein Piaster türkisch, etwa 9 Kreuzer. Das macht im Jahre etwa 100 pCt. und dieser Satz ist in diesem Geschäftsverkehr noch immer die Regel. Wie der Bauer, der nicht lesen, schreiben oder rechnen konnte, sonst noch übers Ohr gehauen wurde, wollen wir hier nicht erörtern, es würde den Rahmen dieser Darstellung weit überschreiten, doch möge Jeder, der sich für diesen Punkt interessirt, Belehrung in dem oben angeführten Werke von Ritter von Horowitz suchen. So kam denn die Landesregierung auf die Idee, Bezirks-Unter-stiitzungsfonds zu gründen. Im Jahre 1886 wurde bei dem über den Bezirk Gacko in der Hercegovina hereingebrochenen Nothstande der erste Versuch gemacht. Drei Jahre hindurch hatte die Regierung dem vom Nothstande heimgesuchten Bezirke grössere Summen zu Darlehnszwecken gespendet. Als Gacko wieder um Staatshilfe nachsuchte, wurde dem Bezirke der Antrag gemacht, die Regierung werde die bereits gespendeten Hilfsgelder von 5000 fl. zu einer Hilfskasse hergeben, sie sei auch bereit, durch weitere fünf Jahre alljährlich IOOO fl. in diese Kasse einzuzahlen, falls auch der Bezirk sich verpflichte, die gleiche Summe durch dieselbe Zeitperiode hindurch seinerseits in diese Kasse beizusteuern, sodass nach fünf Jahren eine Summe von 15 000 fl. zusammengebracht wäre. Diese Kasse kam zu Stande; es wurde ein Statut ausgearbeitet, in dem genau festgestellt wurde, unter welchen Bedingungen die eines Darlehns bedürftigen Bauern Gelder in kleinen Beträgen erhalten können. Es werden Darlehen gegeben zum Lebensunterhalte, zur Bezahlung von Wucherschülden, zur Beschaffung von Saatkorn und Viehfutter, zur Anschaffung des unumgänglich nothwendigen Arbeitsviehes und zur Anschaffung des Wirthschaftsgeräthes, falls dasselbe gänzlich mangelt. Diese Darlehen werden mit 4 v. H., diejenigen, die zur Verbesserung der Wirtschaft, Ameliorirung des Bodens, zum Ankaufe von Grundstücken etc. bestimmt sind, werden mit 6 v. H. verzinst. Die Einrichtung, die sich in Gacko glänzend bewährte, wurde nun auch in anderen Bezirken eingeführt, es wurden die noch aus türkischer Zeit an einzelnen Orten bestehenden Hilfskassen, die sogenannten »Menafi-Sanduks«, zugezogen und überall von der Landesregierung das Gründungskapital gegeben. Heute sind sie in fast allen Bezirken des Landes vor- — 8 —