gegossen wurde (wie bei der zweiten Belagerung von Jajce), unüberwindliche Schwierigkeiten bieten musste. Mahmud Pascha, der gar kein Geschütz mit sich führte, sah wohl ein, dass er mit seinen 20000 leichten Reitern gegen Felsenthiirme nichts aus-richten könne. Auch an Aushungern war nicht zu denken, da eine längere Belagerung nicht in das Programm des Kriegszuges passte. Er versuchte dahet durch Ueberredung den König zur Kapitulation zu bewegen. Er versprach alles Mögliche, und als er ihm schriftlich die eidliche Zusage gab, man würde sowohl sein als auch das Leben seines Onkels und Neffen schonen und der Sultan werde ihm für Bosnien eine andere gleichwerthige Provinz verleihen, ergab sich der König. Mit der Besatzung und der Bürgerschaft verfuhr Mahmud Pascha nach dem Prinzip, das sein Heer bei allen bisherigen Eroberungen konsequent durchgeführt hatte. Ein Drittel davon wurde unter die Grossen in seinem Gefolge vertheilt und dem Janitscharenkorps einverleibt, das andere wurde nach Konstantinopel geschleppt, damit die Bevölkerung der noch öden Vorstädte zu vermehren, während der dritte und ärmste Theil in der Stadt belassen wurde. Nachdem auch des Königs Onkel Radivoj in der unweit von Jajce gelegenen Burg Ord2aj gefangen genommen worden, kehrte Mahmud Pascha mit seiner Beute nach Jajce zurück, wo unterdess Sultan Mohammed el Fatih erschienen war und die von ihrem Könige verlassene Stadt belagerte. Sobald die Besatzung den König gefangen sah, ergab sie sich. Als Mahmud Pascha mit seinen Gefangenen vor Jajce ankam, war der Sultan entzückt, aber die Zusage, die der Pascha dem Könige gegeben, war nicht nach seinem Sinn. Trotzdem konnte er die eidliche Zusage eines seiner besten Heerführer nicht ohne Weiteres über den Haufen werfen. Um über diesen Gewissenspunkt hinwegzukommen, wandte sich der Sultan an die Ulema, und einer jener frommen Gelehrten, deren er stets auf seinen Zügen mit sich führte, der Perser Scheich Ali Bestami, mit dem Beinamen Massafinek, stellte dem Sultan ein Fetwa aus, das über das Schicksal des Königs entscheiden sollte. Ueber die Begründungen dieses Fetwa sind mehrere Versionen bekannt. Die eine im »Tarihi-diari« berichtet, dass darin auf einen Schwur hingewiesen wird, welchen der Sultan früher geleistet hatte und wonach er den König hinrichten lassen werde, wenn er ihn in seine Gewalt bekäme, und dass dieser Schwur eine spätere Zusage seines Veziers aufhebe. Der anderen, von Hammer-Purgstall aufgenommenen Version zufolge stützte sich das Fetwa auf das sonderbar klingende Axiom, ein Herr sei nicht verpflichtet, die Zusage seines Dieners zu halten, wenn diese ohne seine Ermächtigung gegeben wurde. Beide Versionen genügten, über das Leben des Königs zu entscheiden. Dem Sultan war nur noch daran gelegen, die Nothlage seines Gefangenen auszunützen. Er bewog den durch Versprechungen irregeführten König, an alle seine Städte den - 423 —