178 für sich zu gewinnen. Ein Eingeweihter in die damaligen Verhältnisse sagte mir, dass man ein bedeutendes Opfer an Zechinen dargebracht habe. Es waren unnütze Versuche. Durch das oben erwähnte kaiserliche Dekret vom 31. Jänner 1808 ward der Freistaat vernichtet ') und mit Dekret vom 15. Oktober 1809 ward Ragusa dem neuen Königreiche lllyrien ein verleibt. Anfänglich hatte das Land ein Militär-Gouvernement in der Person des Marschalls Marino nt. Nach seinem Abgange erhielt es sammt Cattaro einen General - Administrator in der Person des Herrn Domenico di Garagnini in Trau. Nach der erfolgten Einverleibung Ragusa's mit lllyrien verblieb nur ein französischer Intendant, welchem auch der Kreis Cattaro (Sotto-Delegationen untergeordnet war (vergleiche Landesverwaltung). So dauerte der Zustand der Dinge bis 29. Jänner 1814. an welchem Tage Ragusa mittels Kapitulation den österreichischen Truppen übergeben wurde. Alte freistaatliche Verfassung von Ragusa. Die alte republikanische Verfassung umständlich zu besprechen, ist hier nicht der Ort. Es folgen daher nur wenige Andeutungen darüber. Die Verfassung Ragusa's war rein aristokratisch und der venezianischen nachgebildet. Die innere Regierung bestand aus dem grossen Rathe (Con-xiglio maggioreJ, aus dem Senate und kleinen Rathe. Im grossen Rathe sassen alle über 20 Jahre zählenden Edelleute, welche in dem Adelsbuche, Specc/iio genannt, eingezeichnet waren. Ihm oblag die Gesetzgebung und die Wahl der obrigkeitlichen Personen, welche alljährlich am 15. Dezember stattgefunden hat. Er übte auch die oberste Justiz aus. Den Senat bildeten 'i5 Senatoren (Pregati). Der Senat bereitete die Vorschläge an den grossen Rath vor und war Appellations-Instanz in Justizsaehen. Er hatte einen ausgebreiteten und zwar den grössten Wirkungskreis und seine Beschlüsse galten in letzter Instanz. Jeder Senator musste 40 Jahre zurückgelegt hthen, um es sein zu können. Es mussten deren mindestens 40 zu einem Beschlüsse gegenwärtig sein. Aus dem grossen Rathe wurden zwölf andere Glieder ge- ‘) C a t ta I i n i c h in seinen Memorie S. 96 beschreibt den letzten Lebensmoment des Freistaates Ragusa folgendermassen: -Der Senat war eben im Rathssaale versammelt, als ein Adjutant des kommandireuden Generals das fatale Vernichtungsdekret überbrachle und vorlas. Dann sagte er zu den Senatoren: .Ihre Versammlung ist von nun au nicht mehr nöthig, und Sie können zu Ihren Geschäften nach Hause gehen, wie die übrigen Bürger.« Der Senator Sorgo wollte das Wort nehmen, allein man bedeutete ihm. dass die Republik nicht mehr bestehe und er aufgehört habe Senator zu seio, also auch kein Recht mehr habe zu sprechen."