II. ZARA. 1. c. p. 34, 35, der diesen alten Fussboden, wie er jetzt gereinigt dasteht, nicht gesehen hat), dass dieser Fussboden nie das Niveau der christlichen Kirche sein konnte, denn die alten Bruchstücke ragen zu sehr aus den Fundamenten der Pfeiler und der Mauer heraus, um diese Ansicht gelten zu lassen. Die erwähnten Bruchstücke müssen gleich vom Anfang verschüttet gewesen sein, und der jetzt abgetragene Fussboden, der etwa r3o Centi-meter höher stand über den neu blossgelegten römischen, ist ohne Frage als beim Baue der Kirche angelegt zu betrachten. Bei den eben erwähnten Ausgrabungen wurden zwei Inschriften aufgefunden. Unter dem Pfeiler II steht die bis jetzt unedirte Inschrift (Spiegel 0^72 Meter hoch, o-55 Meter breit) in schönen Lettern, wie sie in Taf. VIII, Fig. 4 wiedergegeben ist: Appuleio Cai Filio Sergia (tribu) Balbino, Pontifici, equum publicum habend, annorum XXI, Epidia Titi filia Paulina avia.fl1) Unter dem Pfeiler IV, bei dem Blocke mit der Inschrift Junoni Augustae, fand man einen etwas zwar kleineren Block (i'6g Meter lang, o‘8o Meter hoch) mit Inschrift in gleich grossen und schönen Lettern (Fig. i5): Jovi Augusto. Appuleia Marci filia Quinta suo et Lucii Turpilii Brocchii Liciniani Filii nomine t(estamento) [(p)oni (i)ussit].52) Diese zwei Blöcke sind auf drei Flächen schön gemeisselt und mit Rahmen umgeben; jedoch steht die Inschrift Junoni Augustae auf der längeren (Haupt-) Fläche, die Inschrift Jovi Augusto auf der kürzeren (Neben-) Fläche. Unter dem Pfeiler V befinden sich zwei andere Blöcke, die auch auf drei Flächen ausgearbeitet und mit Rahmen umgeben sind. Einer von diesen passt genau, was sowohl den Rahmen als die Länge und Höhe anbelangt, zum Blocke Junoni Augustae, der andere lässt sich nicht genau abmessen, aber was den Spiegel anbelangt, ist er gleich gross wie der Block Jovi Augusto und kann ohne Bedenken als Complementstück zu demselben betrachtet werden. Bezüglich der historischen Aufzeichnungen über diese Kirche ist Costantinus Porphyrogenetus der Erste, der uns darüber ein sicheres Zeugniss in seinem Buche de administrando 51) Vergl. Bullettino di Arch. e. Stor Dalmata, Anno I, p. 3y. 52) Vergl. Corp. In. Lat. III, p. 1062, und Bullettino di Arch. e Stor. Dalmata, Anno I, p. 36. v. Eitelberger, Kunslhistor. Schriften IV. g