HISTORISCHE EINLEITUNG. r7 thenen zwingen wollen, die polnische Sprache als Amtssprache anzuerkennen und die czechoslavische Sprache in Böhmen in Amt, Schule und Familie einzuführen. Die Idee des „historischen Unrechtes”, welche wie ein rother Faden als Leitidee durch das ganze Werk der beiden russischen Gelehrten Pypin und Spasovid geht, wendet seine Spitze gegen jedes zu Recht bestehende Staatsrecht, speciell gegen das österreichische. Ich habe mich nicht weiter mehr mit dieser Frage zu beschäftigen. Die heutigen politischen Bewegungen des croatisch-dalmatinischen Küstenlandes sind nur localer Natur. Moskau-Pilger gibt es dort nicht, wohl aber Viele, welche nach Wien als dem Herrschersitze der Habsburger vertrauensvoll ihre Blicke richten. Nach diesen einleitenden historisch-politischen Zeilen darf ich erwarten, dass die folgende kleine Denkschrift, welche die inneren Zustände Dalmatiens im Jahre 1859 schildert, einige aufmerksame Leser finden wird. „Meine Reise führte mich im Jahre 185g von Venedig, der Hauptstadt eines politisch aufgewühlten Gebietes, in welchem die Zügel der damaligen österreichischen Regierung nur mehr lose in den Händen der Staatsgewalt lagen, nach Dalmatien, einem Lande, in welchem die Autorität der österreichischen Regierung in voller Kraft besteht. Auf meiner Reise durch Dalmatien durchstreifte ich mit Ausnahme von Cattaro die ganze Provinz, einige Inseln, theil-weise auch das Innere, vorzüglich aber Städte, wie Zara, Sebe-nico, Arbe, Kistanje, Trau, Spalato und Ragusa. Auf dieser meiner Reise, die vorzugsweise bestimmt war, die Werke der mittelalterlichen Kunst zu untersuchen, hatte ich vielfach Gelegenheit, mit den hervorragendsten Persönlichkeiten des Landes zu verkehren, und mir ein Bild von den Zuständen dieses Landes zu entwerfen. Dalmatien scheint mir ein Land zu sein, welches die Aufmerksamkeit der Regierung in hohem Grade verdient, nicht blos durch das, was es wirklich ist und der Regierung bietet, sondern noch mehr durch das, was es in den v. Eitelberger, Kunsthistor. Schriften IV, 0