I. ARBE. kommen werden, in Verbindung stehen, und welche mit der Unterwerfung Croatiens, eines Theiles von Dalmatien und der dalmatinischen Inseln endeten. Im Jahre 1102 kam König Colo-man nach Dalmatien und wohnte einer Versammlung der Bischöfe und Grosswürdenträger des Reiches bei, in welcher die Privilegien des Bisthums Arbe, wie sie vierzig Jahre vorher Kresimir formulirt hatte, bestätigt, und der Geistlichkeit jene Rechte eingeräumt wurden, welche dieselbe in Ungarn besass. Die Zeit der Herrschaft Ungarns auf den dalmatinischen Inseln dauerte nicht lange. Die aufstrebenden Venetianer waren viel zu sehr interessirt, die Küsten von Istrien und die dalmatinischen Inseln in ihre Gewalt zu bekommen, und die Könige von Croatien und von Ungarn viel zu wenig Herren des Meeres, als dass sie im Stande gewesen wären, auf dem Meere und auf den Inseln den Venetianern einen ernsthaften Widerstand zu bereiten. Der im Jahre 1114 erfolgte Tod König Coloman’s war für Venedig der geeignete Zeitpunkt, sich wieder in den Besitz der für den Seeverkehr so wichtigen Inseln zu setzen. Denn die Seestrasse von Venedig nach dem Oriente führte nicht an der Ostküste Italiens, sondern an der Westküste Dalmatiens vorüber. Die Ostküste Italiens hat keine oder nur sehr wenige Häfen, während auf der dalmatinischen Küste des adriatischen Meeres eine grosse Anzahl vortrefflicher Häfen liegt. Schon im Jahre 1115 nahm Doge Falieri von Arbe wieder Besitz und bestätigte alle Privilegien, welche die byzantinischen und ungarischen Herrscher der Kirche zu Arbe verliehen hatten. Von dieser Zeit an stand Arbe mit sehr geringen Unterbrechungen — z. B. im vierzehnten Jahrhundert, wo es unter König Ludwig den Grossen von Ungarn, später unter die eines neapolitanischen Fürsten kam — ununterbrochen unter der Herrschaft Venedigs. Auch in der kirchlichen Eintheilung ist im zwölften Jahrhundert eine Veränderung vorgenommen worden, die bis auf unsere Zeiten für Arbe massgebend blieb. Bis dahin stand das Bisthum Arbe unter dem Erzbischofe von Spalato. Im Jahre 1145 hat Papst Eugen III. die Kirche von Zara von der Jurisdiction von Spalato eximirt, sie zu einer Metropolitankirche erhoben, und ihr die Bischöfe von Arbe, Veglia, Ossero untergeordnet.