I 28 II. ZARA. wir aber wieder nicht genöthigt, gleich auf einen Tempel zu schliessen; nur der Cult ist dadurch bewiesen, und dieser konnte bei einer Ara, einer Basilica oder einem Propylaeum stattgefunden haben. Nebenbei wollen wir noch bemerken, dass aus jenen oft erwähnten zwei Inschriften kein directer Beweis für die Existenz eines Tempels überhaupt geliefert werden kann. Schon der Umstand erweckt einige Bedenken, dass beide Tempel von einer Privatperson, der Appuleia Marci filia Quinta, erbaut wären. Stünde in der Inschrift ein D(ecurionum) D(ecreto) oder überhaupt ein Beisatz, aus welchem man die Betheiligung am Baue der ganzen Stadt entnehmen könnte, so wäre die Annahme zweier Tempel viel leichter. Beide Inschriften als Titel eines Tempels zu betrachten, geht wohl nicht an. Die Appuleia Quinta mag eine sehr reiche Frau gewesen sein, sie wird auch in anderen Inschriften genannt,39) aber ihr gleichzeitig den Bau zweier Tempel zuzuschreiben, ist ohne Zweifel zu gewagt. Jedoch liefern den Hauptbeweis gegen diese Annahme die Blöcke mit den Inschriften selbst. Es ist unmöglich, sie als architektonische Bestandtheile irgend eines Tempels zu erklären, sie können nur als Postamente gedient haben, vielleicht für Säulen, viel wahrscheinlicher, wenn man ihre Länge und Breite in Betracht zieht, für Statuen in sitzender Stellung der in den Inschriften genannten Götter. Die Römer stellten gewöhnlich die Götterstatuen nicht unter freien Himmel, somit müssen diese Statuen in einem Gebäude aufgestellt gewesen sein und wahrscheinlich, da die Inschriften fast gleich gross, die Lettern aber identisch sind, standen sie beide in einem Gebäude. Wo stand aber dieses Gebäude? War es ein Tempel? Standen die wo von den seviri Erwähnung geschieht, p. 7, 12 (C. J. L. III, n. 1769, 1770), sind von Bianchi (cfr. Bullettino di Archeologia e Storia Dalmata II Ann. 1879, n. 2, p. 18), und werden jetzt in der Exedra des Giardino publico in Zara aufbewahrt. Sie beweisen unter Anderem für unsere oben ausgeführte Meinung, dass Augustus in Dalmatien nicht unter dem Namen des Jupiter verehrt wurde. Für die seviri in Zara geben Zeugniss auch die Inschriften n. 2928, 2929 C. J. L. III. 89) G. J. L. III. n. 2940. Inter Zarenses Bartoli p. 16. Appuleia M(arci) f(ilia) Quinta Libertis Libertabusq(ue) suis et filiis v(ivis) posteriq(ue) eorum, quive ob eis liberabuntur.