Rad. Lopasic bringt in der Croatica. »Geben in vnserer Stadt Gräz den 25. IV. 1647 Ferdinand III... Instruction auf den hoch vnd wollgebornen, vnsern rath, camrer bestelten obristen über ein regiment archibusier pferdt, vnd lieben getreuen Petter Grauen von Zerin, herrn zu Tschägkhathurn, Bakhare, Grobnig, Vinodoll vnd Ossail, obristen erbstallmaister in Khünigreich Hungarn, vnd erb haubtman zu Leogräbt, alss vnserm an vnd aufgenumben bestellen haubtman vber die in Crain vnd Crabatten wessende be-solte vnd vnbesolte Vssgoggen, souil deren beraith vorhanden, vnd noch künfhtig sein werden, wessen er sich in sollichen ihme anuer-trauten beuelch zu erhalten ... Und weillen villbemelte Vssgoggen sambentlich von vnsern löbl. Vorfahren, vnd vnss mit sonderlichen privilegia, in den sie auf ihren gründten vnd Wohnungen vor ändern vnsern vnderthanen in fürstenthumb Crain aller zünss, Steuerer, vnd anderer anforderungen freyseczen begnadet vnd fürgesehen, sie vns aber dagegen verbunden, zu allen fürfehlenheiten gewertig vnd gehorsamb zu sein, vnd mit allein zum nothfall wider den erbfeindt, wan sy aufgemohnt werden, auf ein etlich tag in aignen vncosten anzuziehen vnd auf der gräniczen zuverbleiben, sondern auch anderwerts ihren gehorsamb zu laisten,... Das da vermütes göttliches schikhung durch soliche Vssgoggen etwo bassa, beegen, sanssakbeegen, oder ander ansehnliche Türggen nidergeworfen vnd gefangen würden, dieselben in abweeg vnss gebühren, — vor ändern gemeinen Türggen vnd beutten aber, so sy dem feindt oberhalten werden, jeden fürgeseczten obristen, wie bissherro gränitz gebreuchig gewest, gebührliche Verehrung eruolgen...«. Am 21. II. 1648 erteilt König Ferdinand III. der Grenzberei-sungs-Kommission diese Instruktion: »Die Uskoken und Wallachen in Zumberk (Sichelburg) sollen in der Nutznießung ihrer Privilegien nicht geschmälert werden. Die Einkünfte des Dreissigstamtes sollen möglichenfalls genauer bestimmt werden«. Die Grazer Kammeral-Prokuratur hat a. 1650 in der Oberhauptmannschaft Sichelburg, laut aufgenommenen »Urbar« folgende statistische Daten konstatiert: Es gab 270 Lehen-Huben auf 336 Ansäßigkeiten, davon waren im Jahre 1690 noch 245 Lehen-Huben in 85 Ortschaften. Interessant ist, welche Besitzer die Ansäßigkeiten besessen haben. Es sind genannt: Guosdanovic zu Bresovac; Raja-kovic und Cuculic zu Budinyak; Jurasinovic zu Sztoj Draga; Ba-dovinac zu Zagorje und Kamenica; Bogdanovic zu Sekulic; Prera-dovic am Humos. Es gab vier Preradovice u. z. Jovan, Jure, Peter und Kaspar; ihr Lehensbrief ist vom 9 Januar 1613, womit sie mit vier ganzen Huben belehnt wurden. Nach Slavonien sind dreiundzwanzig Hubenbesitzer ausgewandert u. a. Kacic, Raic, Hera-kovic, Dragosevic, Milkovic, Prelucan und Lalic. Als Beisitzer des herrschaftlichen Hofgerichtes wurden genannt: Philipovic, Rada-movic und Dujmovic. Als Schloßuntertanen kommen Philipovi6 und Damianic vor. 37