gelegt wurden, oder in Renten, Silberrente, ung. Grundentlastungs-Obligationen, in welch letzterem Falle der Wert gleich Null zu bezeichnen ist. Am Ende des Jahres 1935 hat z. B. der Pensionsfonds sämtlicher elf Grenz-Verm.-Gem. 1,066.206.— Dinar betragen. Die Stiftung, um Witwen und Waisen des Forstpersonals unterstützen zu können, hatte a. 1935 ein Guthaben von nur Din 68.560.—. Die Fondation der Forstwarte hat 1935 Din 116.642.— betragen. In ähnlichen, kümmerlichen Verhältnissen befanden sich 1935 einzelne Vermögensgemeinden. Zu wohltätigen u. gemeinnützigen Zwecken konnte nur wenig oder gar nichts verwendet werden. Unter solchen Umständen sind eigentlich sehr REICHE oder gutfundiert — GEWESENE Verm.-Gemeinden überhaupt nicht oder nur zeitweilig in der Lage, den dringendsten Bedürfnissen zu genügen. Jedes selbst nur anscheinend dünkelhaftes Mäzenatentum ist a priori ausgeschlossen, da die größte Sorge der Grenz-Verm.-Gemeinden ist und bleibt: »Wie kann man das eine Ende, mit dem anderen verbinden, ohne Schulden zu machen«. 215