Nur wenn man beide Tabellen B u. C. vergleicht, kann man sicher sein, keine falschen Schlüsse zu ziehen. Der selbst oberflächliche Vergleich zeitigt die Überzeugung, daß die Größe der den Grenzern zugeteilten, angeblichen Forste geradeso ungerecht ausgerechnet war, wie die noch ungerechtere Zweiteilung dem Werte nach. »Omne nimium nocet«, in diesem Falle hat übermäßige Ser-vilität Unheil angerichtet! Nachfolgende Tabelle ersetzt langatmige Auseinandersetzungen. Sie bringt verschiedene Gegenüberstellungen des von der Teilungskommission erfundenen, so verschiedenen Jochwertes des Waldbodens. Die Teilungselaborate der gesamten Grenzwaldungen gegeneinander gestellt, klären so manches Unrecht ziffernmäßig auf und geben für jedes wie immer lautende Bedenken oder jeglichen Zweifel klipp und klar Antwort. Regiment In Gulden pro Kat.-Joch In Perzenten Insgesamt j Staats-Anteil Vermögens- Die Jochanzahl Staats Anteil Verm.-Gem. Teil Lika..... 76 1 92 80 64 3 40 95 59 05 Otocac .... 121 30 146 50 103 5 41 39 58 61 Ogulin .... 214 70 264 30 180 2 40 41 59 59 Slunj..... 98 70 122 40 82 8 41 89 58 11 I. Banal .... 163 --- 156 60 149 6 49 --- 51 --- II. Banal 116 30 129 10 105 8 49 52 50 48 Krizevci .... 112 50 121 60 104 6 46 26 53 74 Belovar .... 177 60 291 20 127 8 30 49 59 51 Gradiska . . 152 10 181 80 130 7 41 83 58 17 Brod..... 635 501 913 90 487 1 34 77 65 23 Petrovaradin . 438 30 738 90 312 6 29 65 70 35 Durchschnitt 206.38 | 260.04 170 92 39.63ll/o 60 370/o Die übergroße Ungleichheit der Waldbestände brachte es mit sich, daß in Wirklichkeit bei keinem Regt der errechnete Wert von fl. 150.03 pro SEELE und JOCH zur Übergabe gelang. Tatsächlich war das ENDRESULTAT, — wie dies die vorliegenden Tabellen darstellen —, von KRASSER UNGERECHTIGKEIT. Es mögen nur die beiden Extreme erwähnt werden. Im Regt Lika wurden 1.07 Joch pro Seele im Werte von fl. 64.30 pro Joch angewiesen. Im Broder Regt hingegen 1.20 Joch pro Seele im Werte von fl. 487.10 pro Joch. In der Landtagsitzung zu Zagreb vom 6. VI. 1875, hat der unermüdliche und ernste Geschichtsforscher Ivan Kukuljevic eine Interpellation eingereicht, die er wie folgt begleitete: »Die Krone hat dem ungar. Reichstag erklärt, daß die Einverleibung der Mil.-Grenze zu erfolgen habe. Mit Patent vom 8. VI. 1871 wurden drei Jahre als Provisorium angesetzt. Dieses Provisorium ist mit dem neueren Gesetze in ein Definitivum verwandelt worden. Schon 1703 hat König Leopold I. angeordnet, die damalige ganze Mil.-Grenze 155