Die weise Begründung verdient im Wortlaute wiedergegeben zu werden. »Es ist einem jeden bekannt, wie viel die Erhaltung der Wälder zur Beförderung der menschlichen Handlungen beytrage, und wie sehr sie sowohl für Privatpersonen, als für das gemeine Beste nothwendig und nützlich sey, da das Holz nicht allein zum Bauwesen, zur Zubereitung des täglichen Brods, zur Verfertigung der Speisen, und verschiedenen Getränke, zum Lichte, zur Wärme, und anderen Bequemlichkeiten und Notwendigkeiten des menschlichen Lebens, sondern auch zu den Salz-, Eisenbergwerken und anderen Erzgruben, auch zu sehr vielen Handwerken und Fabriquen unvermeidlich erforderlich wird. Dem ungeachtet hat uns die Erfahrung gelehret, daß man dieses unschätzbare Kleinod des Königreiches sehr gering achte und sich dessen Erhaltung wenig angelegen seyn lasse, so daß Wälder und Holzungen auf ihre zukünftige Vermehrung und Fortpflanzung bedacht su seyn, gemeiniglich entweder verschwenderisch umgehauen, oder gänzlich ausgerottet werden, und der Boden an einigen Oertern zu überflüssigen Weingärten angewand, an ändern aber gar in unbrauchbare Wysteneyen verwandelt wird; dergestalten, daß, wo nicht dieser unordentlichen und nachtheiligen Umhauung durch eine gewisse Verordnung und richtige Vorschrift zur Beförderung des allgemeinen Bestens, und zum Nutzen der Privatpersonen Gränzen gesetzt würden, gewiß ein großer Holzmangel ins künftige auch in denen Gegenden, die noch jetzt Überfluß daran haben, zu befürchten wäre. Wie wichtig und vorteilhaft es sey die Waldungen stets in einem guten und blühenden Zustande zu erhalten, dahingegen wie schädlich der Verfall und Verwüstung sey, wenn dieselben ohne Unterschied gehauen werden«. Die Waldordnung von 1769 besteht aus einer Serie von gründlichen, beachtenswerten Vorschriften, die von tiefsinnigen, geradezu rührenden Argumenten und weisen Belehrungen begleitet sind. Diese verdienen in das richtige Licht gestellt zu werden. Die hauptsächlichsten folgen anbei: »Wichtig sei junge Wälder anzulegen, um sich einen immerwährenden Holzschlag zu verschaffen, indem von vernünftigen und erfahrenen Leuten beurteilt werden soll, wie viel Holz die Waldfläche ungefähr liefern könne. Nachdem die so in Turnuse eingeteilte Waldfläche bis zur letzten Abteilung genutzt sei, müsse jene die zuerst gefällt wurde zur Fällung tauglich sein, so daß man wieder schlagen könne wo man angefangen hat, damit also dieser abwechselnde Holzschlag in einer immerwährenden Reihe der nachfolgenden Jahre fortgesetzt werde. Das harte Holz, welches Müller, Wagner, Tischler, Bildhauer und dergleichen Handwerker brauchen, werde nicht auf dem Herde verbrannt, sondern zu vorgedachten Hantierungen stehen gelassen. Das Holz soll bis zur Hälfte des Aprils ausgeführt werden, daß solcher gestallten die Wälder bis zu Ende August ausruhen, den jungen Bäumen und zarten Sprößlingen, durch das Fuhrwerk und Zugvieh kein Schaden zugefügt werde. Zum Brennholz muß man dasjenige Holz nehmen, welches krumm, knorricht, auch zum 108