waffenfähigen Grenzer an vorausbestimmten Orten sammeln. Anspruch auf Besoldung trat bei mehr als vierzehntägigem Kriege gegen die Türken, nach mehr als achttägiger Dienstleistung außerhalb des Heimatsbezirkes ein. Die Grenzer dienten auf eigenen Pferden, nur Gewehr und Munition wurde vom Staate verabfolgt. Im Kleinkrieg namentlich auf heimatlichem Boden, dessen Terrain ihnen wohl bekannt war, erwiesen sich die — auch mit der Kampfweise der Türken wohlvertrauten — Grenzer stets als gut brauchbar. Im Sicherungs- und Nachrichtendienste konnten ihre findigen leichten Reiter kriegerischen Operationen viel Vorschub leisten. Die Vojvoden und Führer hielten sich Kundschafter, um sowohl die Bewegungen, als auch die Absichten der Türken kennen zu lernen. Jedes Regiment besaß 73 bis 92 Cardaken (Grenzwach-häuser), eines von dem anderen auf Schußweite entfernt. Personen, Schiffe und Waren, die aus den pestverdächtigen, türkischen Gegenden kamen, hatten Reinigungs, Kontumaz- oder Quaran-taine-Anstalten zu passieren. Die »Cardaken« waren mit Alarmstangen versehen, an deren Spitze größere Bündel Stroh oder Heu angebracht waren, die bei drohender Gefahr angezündet wurden, um so den Alarm von Cardak zu Cardak längs der Grenze weiterzugeben. In den Cardaken war ein Raum für die Wachmannschaft, eine Küche und die notwendigste Einrichtung. Auf der Feindesseite war die »balatur«, d. h. ein Vorbau für die Wache. Einige Cardaken hatten im I. Stock einen offenen Waffengang, so wie eine Wohnung für den Kordonoffizier. Die wesentliche Bestimmung war die Bewachung der Südgrenze um die Einschleppung des Pestübels und anderer gefährlicher Seuchen zu verhüten, außerordentliche Einfälle raubsüchtiger Horden, Zollgefäll- Beeinträchtigungen von seiten des osmanischen Reiches, das Einschleichen von schlechtem Gesindel aus der Türkei, und die Desertation oder Emigration eigener Untertanen zu verhindern. Bedrängte christliche Familien waren herüberzulassen, dann aber traktatgemäß ins Land zu schaffen; der Rückkehr war kein Zwang anzutun. Mittellos Ankommenden konnte eine tägliche Alimentation von 7 kr. ö. W. und 3 1/2 Neukreuzer für Kinder verabreicht werden. Aufständige Flüchtlinge mußten entwaffnet werden, überwiesene Verbrecher und Deserteure waren gemäß der Reziprozität auszuliefern. Kamen Flüchtlinge in größerer Zahl herüber, war unverweilt Anzeige an das Kriegsmin. zu erstatten. Die Militärgrenze war ein ganz eigentümliches Gebilde, sowohl was die Besonderheit ihres Erstehens betrifft, als auch was ihre unter ganz abnormalen Verhältnissen erfolgte weitere Entwicklung anbelangt. Militärische Einrichtungen gab es schon in den ältesten Zeiten. In den römischen Kolonien wurde für Grundbesitz, Kriegsdienst geleistet; die unbesoldeten Reiter des türkischen Heeres erhielten Lehensgründe; die Kosaken bekamen in Friedenszeiten keinen Sold, sondern wurden durch Grund u. Boden entschädigt. In Schweden verpflichtete das Einteilungswerk die Besitzer 23