sei dem Königreiche Kroatien zur gerichtlichen, volksbildenden und politischen Verwaltung zu übergeben. Aus den vielen Manifesten geht die Bereitwilligkeit hervor, den Wünschen der Völker entgegenzukommen. Von den Organen und Beratern werden solche Gesinnungen entkräftigt. Gelegentlich der Gründung der Mil.-Grenze sind viele Burgen, Schlösser und große Besitztümer verschwunden. Die Grenze wird absolutistisch regiert, unter der Leitung von Personen mit dem Säbel, und Beamten welche unter Tschako und militärischem Rang amtieren. Die GRENZ WÄLDER, dieses EINZIGE und WERTVOLLE GUT der Mil.-Grenze, werden ohne Zustimmung des gesetzgebenden Körpers des kroat. Landtages, ohne Anhörung des Volkes, ohne irgend jemand zu beraten, in absolutistischem Sinne sequestiert«. Was Ivan Kukuljevic in seiner Interpellation mit der Behauptung, daß »gelegentlich der Gründung der Mil.-Grenze viele Burgen, Schlösser und große Besitzungen verschwunden sind« meinte, sollen folgende Anführungen klarlegen. Im Jahre 1756, beim Ausbruche des 7-jährigen Krieges, ergab sich ein Abgang der dienstbaren Männer. Die Flüchtlinge aus der Türkei blieben aus; infolge der allgemein ungünstigen Verhältnisse vermehrte sich die Bevölkerung nur in ungenügendem Maße. Die führenden Männer suchten nach einer raschen Abhilfe u. kamen schließlich zu dem Entschlüsse, 37504 Joch Grund samt der darauf wohnenden Bevölkerung, aus dem anliegenden Provinziale, der Mil.-Grenze zuzuteilen, um eine bessere Ernährung, hauptsächlich aber eine Verteilung der Militärlast zu erzielen. Anfänglich wurden die Kammeralgüter einverleibt. A. 1766 ward sogar der Ankauf der Güter Ozalj, Brod, Grobnik und Slopac im Karlstädter Generalat eingeleitet; doch ist man klugerweise davon abgekommen, in der Überzeugung, daß man das Provinziale vom Meere nicht abschneiden dürfe. Im Osten Slavoniens enteignete man für die Mil.-Grenze von den Besitzungen der Grafen Schönborn und Eltz, der Barone Pe-jacevic und Offl, des Fürsten Odescalchi, des Bischofs von Djako-var, jene Territorien längs dem Savegebiete, welche die militärischen Machthaber als unbedingt notwendig erachtet hatten. Im Karlstädter Generalat sind, laut Relation vom 10. IV. 1769, siebzehn Häuser des Grafen Patacic bei Karlstadt, samt einer Mühle an der Mrezica, abgetreten worden. Zur Inkorporation wurden bestimmt: die Güter Belai, Ober, und Unter- Svarca, Mostanje, die Kuria Dugoveca aus Mrzlopolje, Gradnica oder Borinci und Kuria Brdo in Mrzlopolje. Die Kuria Musulak der Familie Mesic wurde gegen eine Gratifikation von fl. 700.— eingelöst. Im Warasdiner Generalat ging die Ablösung von Gründen, für die Mil.-Grenze, nicht ohne Widerstand ab. Die Durchführung dauerte vom Jahre 1764 bis 1775. Die erbittersten Grund-beson-ders Waldstreitigkeiten entwickelten sich um den freien Markt Cri- 156