gebung der entsprechenden Anzahl von Dienern, gemeinschaflich untergebracht. Ausnahmsweise wurden Grenzverwaltungs — Stabs — Feldwebel aufgenommen. Während des zweijährigen Lehrkur-ses wurden folgende Lehrgegenstände gelehrt: Staatsorganisation und politische Verwaltungs-Gesetzkunde, allgemeines bürgerliches Recht, Militärgrenzverfassung und Landesverwaltung, zivilrechtliches Verfahren in und außer Streitsachen, Österreichisches Handels- und Wechselrecht, Militärrecht, Landwirtschaftslehre, Finanzgesetze. Die Grenzverwaltungskurse genossen seinerzeit ein ausgezeichnetes Renommee. Eine große Anzahl tüchtiger Verwaltungs-Off. entstammte diesen Kursen. Diese haben während des Bestandes der Mil.-Grenze Ersprießliches geleistet, sich während der langandauernden Entmilitarisierung der Grenze in hervorragender Weise bewährt. Der Verw. Off. war derart beschäftigt, da selbst den Eifrigsten wenig Zeit übrig blieb, auf die Landeskultur einen nachhaltigen Einfluß zu üben. Viele haben nach der endgültigen Auflösung der Militärgrenze als Zivilbeamte von namhaftem Rang und höchsten Würden an wichtigen Stellen dem Vaterlande und Volke, aus welchem sie stammten, wertvolle Dienste geleistet. So mancher fand Stellung in Bosnien und der Herzegowina. Die Zirkularverordnung vom 24. X. 1896 bestimmt die Auflösung des Militär-Grenz-Verwaltungs-Kurses in Wien. 204