zu decken«. Diese zwei Hauptmotive haben die ganze Ablösung der Waldrechte in ein gefährliches Fahrwasser gelenkt. Kein Wunder, wenn diese auf Sand aufgebauten, volkswirtschaftlich sein sollenden, festen, Burgen d. h. Vermögensgemeinden jedes Regimentes, mit der Zeit baufällig wurden, daher gestützt werden mußten; die stolzesten unter diesen zeigen Symptome der Baufälligkeit, welche Krisen noch beschleunigen. Stieleichenjungwald 59 jährig - Radisevo Durch die Tatsache, daß in verschiedenen Ämtern: Gesetze und Verordnungen stylisiert wurden, kamen verschieden lautende Bestimmungen zur Welt, so z. B. wurden die Grenzwaldungen als Staatseigengut bezeichnet, um dem entgegen die Zweiteilung gemeinschaftlicher Grundstücke, worunter man Waldböden verstand, anzuordnen. Der richtige Vorgang wäre jener gewesen, wenn man bei der Ablösung der Rechte des Grenzvolkes zweierlei Qualifikationen in Betracht gezogen hätte; erstens eine dingliche d. h. die Mitglieder- 144