DIE PRIVILEGIERTEN MILITÄR'KOMMUNITÄTEN Um die entvölkerten, öden Fluren des Landes neu zu besiedeln, wurden mannigfaltige Vorschläge gemacht; da es überdies im ganzen Grenzbereiche an Professionisten, Geschäftsleuten, Handwerkern. Künstlern und sonstigen Intellektuellen gänzlich fehlte, verfiel man auf die Idee, spezielle Ortschaften anzulegen und mit Personen, die einen Erwerb betreiben, anzusiedeln. Solche Ortschaften wurden mit besonderen Privilegien ausgestattet und »privilegierte — Militär-Kommunitäten —« genannt. Die Bewohner waren von der ständigen Militärdienstleistung befreit. Die Grenzkommunitäten hatten eine ordentliche Gemeindeverfassung und Verwaltung. Die in der Mil.-Grenze bestandenen Städte und Märkte erhielten mit Beachtung ihrer eigentümlichen Verhältnisse und auf Grundlage des allgemeinen Gemeindegesetzes, eine eigene Verfassung: sie blieben wie bisher integrierende Teile der Militärgrenze, mit dieser im Verbände. In den Mil.-Grenz-Kommunitäten kam die allgemeine Konskription in Anwendung. Die Bevölkerung hatte nicht nur durch die Türkenplünderungen gelitten; auch unter dem prepotenten Auftreten der fremdländischen Kapitäne und Befehlshaber der Söldnertruppen, erging es ihr nicht besser. Diese ließen ungestraft zu, daß letztere in ihrer Ausgelassenheit und Disziplinlosigkeit den Besitz der Bewohner gefährdeten. Der kroatische Landtag beklagte sich wie folgt: »Gravissima quoque iniuriarum et querelarum moles circa depraedatio-nes ... non solum in plebem verum et ipsam nobilitate ...«. Nachdem keine Remedur erfolgte, wiederholte der Landtag die Klage dahin, daß die Plünderung der Krieger »superant hostilem Tur-caorum barbariem«. Als Ursache wurde angegeben, daß die Söldnertruppen die Besoldung zumeist unregelmäßig erhielten, oft gar keine oder eine sehr unregelmäßige Verpflegung bekämen, so daß sie gezwungen wären zu betteln, zu stehlen oder zu rauben. Den Bewohnern der Kommunitäten wurde außer der so wichtigen Befreiung von Kriegsdiensten, auch noch die Erhebung zu freien MILITÄRBÜRGERN zugestanden. Sie waren von Robotleistungen befreit, hatten freie Holznutznießung, ursprünglich sogar das Recht den »Primaplana Säbel« zu tragen, d. h. jenen Säbel, welcher nicht in Reih und Glied getragen wurde. Zweck dieser Institution war Kultur unter die Bevölkerung zu bringen, die bürgerliche Ordnung zu beleben, das Gewerbe und 11 161