würklichen gnaden zu belohnen... als hauptman vnd grundtherrn auf ewig befreyen schuldiger robath Gregor Turhouitsch, Peter Sallopekh vnd Ive Mlynaritsch«. Daraufhin hat anno 1661 »Leopol-dus erwölter Römischer Khayser zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, confirmirt vnd dem Mikhula Turkhouitsch« alle Donationen bestätigt. König Leopold erneuerte aus Graz am 24. IX. 1668 die Privilegien der Oguliner; er hob hervor, daß man »die vier Vojvoden ALS WOLLFEN und JOHANN PUXARITSCH (PUSKARlC) GEBRÜDER, dann den NICOLA TURKOUITSCH (TURKOVlC) und MESSICH, als alt HERKOMBENE ADELICHE LEUTHE ehren, dafür halten u. respectieren solle«. Im Jahre 1748 wurde das Gradiäkaner Regiment aufgestellt. Zum Stabsorte des Regiments wurde auf Waldrodungsboden eine Ortschaft gegründet, die nach dem Namen des ersten Regimentskommandanten, Friedrichsdorf benannt wurde. Schon im Jahre 1750 bekam der Ort den Namen Neu-Gradiska, als ständige Benennung. A. 1751 wurde Peterwardein zur Kommunität erhoben; darauf folgte im J. 1753 Bukovic als Filiale Peterwardeins, dann Kar-lovci, Semlin, Brod und Alt-Gradiska. Maria Theresia gab am 15. August 1755 der Stadt Karlobag ein besonderes Statut samt Diplom, womit dieser Seestadt alle bisherigen Privilegien und Rechte (Corpus civicum) bestätigt wurden. Eine zweiter wichtiger See- und Handelshafen war Bag. In geschichtlichen Zeiten hieß diese alte Ansiedlung Scrissa oder Stri-pa und gehörte den Grafen von Korbavien, Kurjakovic. Diese verliehen der Stadt, in den Jahren 1387, 1452 und 1462 Freiheiten, welche König Matthias 1481 bestätigte. Erzh. Karl ließ 1580 Bag aufbauen und befestigen; er ergänzte den alten Namen Bag, zu Karlobag. A. 1616 wurde die Stadt zerstört; von der Bevölkerung verlassen, lag sie bis 1672 in Trümmern. Während dieser Zeit sind die herrlichsten Wälder des Velebitgebirges, in der Ausbreitung von über 140000 Joch, nun herrenlos gewesen und der Verwüstung anheimgefallen. Der immense Schaden, der verursacht wurde, konnte nie wieder verwunden werden, denn er war unersetzlich. Das Kriegsministerium, die oberste militärische Behörde der Armee, umfaßte achtzehn Abteilungen. Die XVII. Abteilung hatte die ganze Verwaltung der Militärgrenze, Personalien der Grenzver-waltungsbranche, und alle Beamten der Mil.-Grenze mit Einschluß des Grenz-Rechnungspersonales, des Kontumazwesens in der Mil. Grenze zu führen. An der Spitze stand ein General oder Oberst des Truppenstandes. Die achtzehnte Abt. hatte im Ministerium die Justizpflege für den Bereich des Landes-Generalkommandos in Agram zu leiten. An der Spitze der Abt. stand ein General-Auditor. Aus den, in der kroat.-slav. Mil.-Grenze bestandenen und neukreierten Städten und festen Plätzen, sind nach dem a. 1747 u. 1755 ausgegebenen Kommunitäten-Normale eine ganze Serie von freien Mil.-Kommunitäten entstanden. 170