An dem Widerstande des kroatischen Landtages, welchem sich auch der ungarische Reichstag anschloß, scheiterte diese Absicht. Die Eiche ist die Königin der Wälder, nicht bloß vom Schönheitsstandpunkte, sondern auch wegen der seltenen Eigenschaften des Holzes. Das langsame Wachstum, während einer vielhundertjährigen Vegetationsdauer, würde ein sehr sparsames Nützen voraussetzen, da es für diese Baumriesen keinen Ersatz gibt, noch jemals geben wird. In fast unbegreiflicher Verkennung des wirklichen Wertes dieser Eichenurwälder, verschleuderte man in der Mil. Grenze, in den 70-er Jahren des XIX. Jahrh., solche Eichenbestände zu geringen Erlösen. Man erzählte sich seinerzeit, daß der Kaufpreis pro Eichenstamm fünf Gulden betragen habe. Es soll sich nicht um geringe Zahl von Eichen gehandelt haben. Ein Eichenwald bei Vinkovci wurde 1861 zu Holzstöckeln für Straßenpflasterungen von Nustar nach Vinkovci und von da nach Zupanje verarbeitet. Schon seit dem Jahre 1861 wurden die slavonischen Eichenwälder fast ausschließlich zu deutschem Binderholz und französischen Faßdauben verarbeitet. Im J. 1861 wurden die Forste der Mil.-Grenze vom Standpunkte des Bedarfes der Kriegsmarine an Schiffbauhölzern (damals gab es noch hölzerne Kriegsschiffe) eingeschätzt. In sieben Regtn. Otocac, Slunj, I. und II. Banal, Broder und Kreuz-Belovarer Regt, fand man auf einer Fläche von 96783 Katastr. Joch 127050 Eichen, 52500 Nadelhölzer, 7100 Ulmen, 1000 Weißbuchen und 6800 Eschenstämme. Diese angeschätze Holzmasse ergab 566186 Kubikmeter Stammholz. Ferner wurden Krummhölzer reserviert. Für Masten und Bughölzer sind im Otocaner Regt. 30000. Föhren und 22500 Fichtenstämme befunden und verpflichtet worden. Die Kriegsmarine bezog den Holzbedarf auf Grund der Waldtaxe. Das Kreuzer Regt, hatte a. 1861, Eichenstämme für den Stockzins von 24 Gulden pro Stamm abgegeben. Das Eichenschiffbauholz wurde je nach Form, Stärke und Länge in Wertklassen eingeteilt; die Krummhölzer mit 18 bis 28 Kreuzern für den Kubikfuß, die Gradhölzer mit 10 bis 20 Kreuzern berechnet. Der Kriegsmarine war das Recht Vorbehalten, aus den reservierten Waldteilen die für den Schiffbau geeigneten Stämme, gegen Erlag der vorgeschriebenen Taxe auswählen zu lassen, und nach dem Kubikinhalte zu bezahlen. Was von den übernommenen Stämmen an Ästen, Gipfeln oder sonst technisch nicht verwendbares Holz übrigblieb, stand dem Waldbesitzer zur Verfügung. A. 1858, wurde die Militärgrenz-Forstbranche neu organisiert und mit Zirkularreskript vom 22. VII. 1858, Nr. 2588, ins Leben gerufen. Anno 1858 wurde die Triangulierung und Vermessung der Waldungen in der Karlstädter Grenze in Angriff genommen. Um die Verwertung des Holzes, mit welcher sich die Grenzer befaßten, zu fördern, sind ärarische Verschleißplätze errichtet worden, welche die Hölzer pro Aerario in Empfang zu nehmen hatten, 127