Schon unter Kaiser Leopold wurden die katholischen Albaner von dem Stamme Kiementiner aufgefordert, nach Slavonien zu ziehen. Die Proklamation lautete: »Intrepide ad partes nostras acce-dite, lares vestros culturamque agrorum non deserite, socios vestros ad sequenda vestigia vestra invitate et occasionem hanc a Deo et no-bis oblatam vobis et nunquam amplius redituram accipite«. Erst mit den sich zurückziehenden, öster. Truppen sind einige Tausend mitgekommen. Nach jahrelangen Verhandlungen u. Kommissionierungen sind sie in der Syrmischen Grenze, u. zwar in den Ortschaften Hrtkovci, Nikinci u. den umliegenden Dörfern aufgenommen u. angesiedelt worden. Um die durch den Feldherrn Eugen erlittene Schmach zu rächen, spannte Suleiman seine Kriegsvorbereitungen auf das Äußerste und konnte nicht rasch genug die Vergeltungsfehde beginnen. Inzwischen starb 21. IV. 1736 der greise Eroberer Eugen. Nach seinem Tode ging die EINHEITLICHKEIT in der KRIEGSFÜHRUNG VERLOREN. In verschiedenen Richtungen und mit ungleichen Methoden zersplitterte man die Armeen. Dieselben wurden einzeln geschlagen. Die Niederlagen zwangen Kaiser Karl einen ungünstigen Frieden anzunehmen. Am 18. IX. 1739 wurde dieser unterzeichnet. Bei dieser Gelegenheit mußte Österreich alle mit dem Pozarevicer Frieden errungenen Ländereien an die Türkei abtreten, so daß von da an, der Savefluß die Reichsgrenze bildete. A. 1744 geschah die endgültige TRENNUNG DER MILITÄRGRENZE VON dem PROVINZIAL, bei welcher Gelegenheit dem Provinzial, Dominions zufielen, u. z. vom Viroviticer Komitate: Virovitica, Vucin, Orahovica, Nasice, Valpo, Djakovar, Retfalu, Almaä, Erdöd und die Stadt Esseg samt Umgebung; dem Komitate Pozega die Dominions: Podvorje, Sirac, Pakrac, Cernik, Strazeman, Velika, Brestovac, Blacko, Kaptol, Kutjevo, Pleternica und die Stadt Pozega samt Umgebung; dem Komitate Syrmien die Dominions: Nustar, Vukovar, Illok, Neradin, Karlovic, Ruma und Zemlin. Die innerösterreichischen Stände, welche seit 1568 nennenswerte Beiträge zur Erhaltung der Militärgrenze leisten mußten, fanden, daß weitere Zahlungen überflüssig seien und stellten 1748 die ZAHLUNGEN EIN. A. 1750 begaben sich Abgesandte aus der Banalgrenze zu der Monarchin nach Wien. Deren Fahrt war nicht ohne Erfolg, da sie einen Erlaß mitbrachten, laut welchen »die Macht des Banus in der Banalgrenze weiterhin zu bestehen habe, wenngleich der Wiener Hofkriegsrat, nach wie vor, auf diese Grenzländer sein Augenmerk auszuüben befugt bleibt«. Dem Banus wurde zugestanden die Offiziere aus den SÖHNEN DES LANDES zu ERNENNEN; nur den Obristen ernannte, auf Vorschlag des Banus, die Königin. »Alle Offiziere sind den königl. regulären Truppenoffizieren gleichgestellt. D’e Festungen werden mit den NATIONALEN TRUPPEN besetzt. 53