kvena, dann wegen der Grenzen: der gräflich Erdödy’schen Herrschaft Moslavina, der Besitzungen des Agramer Bischofs, der Städte Kreuz, Ivanec, Kostajnica und Koprivnica, der Edelleute von St. Helena, der Jesuitenortschaften Glogojna und Apatovac, der Lud-breger, Viroviticer und der Herrschaftgründe der Grafen Jankovic und Gaisrugg. Um die Beilegung der Streitigkeiten zu beschleunigen, ordnete Kais. Maria Theresia das Zusammentreten einer besonderen Kommission an. Diese bestand aus zwei Abteilungen, einer militärischen welcher Gen. Baron Zedwitz präsidierte, und einer Provinzialabteilung unter dem Vorsitz des FZ Grafen Draskovic. Dieser gelang es nach langwierigen Verhandlungen, im Jahre 1775, die endgültige Ablösung der angeforderten Gründe durchzuführen, was die definitive Bestimmung der Grenzen des Warasdiners Ge-neralates ermöglichte. In der Karlstädter und Banalgrenze wurden 1778—1784 es-korporiert einzelne Grundparzellen des Grafen Malinic und Pehar-nik, des Vize-Bans Bedekovic und Grundstücke von Jamnicer Edelleuten; zusammenhängende Grundparzellen des Gf. Malinic, des Obersten Crnotalec und der Untertanen von Agramer Kirchengütern; das Jelacic-sche Familiengut Degoj; das Gut Stezojevo der Novosel-schen Erben; der Grundbesitz des Oberstwachtmeisters Bu-zan, des Gf. Nadäshy, des Generals Grlicic; das Gut Sunja vom Gf. Keglevic, zum Dominium Topolovec gehörig; ferner die Besitzungen des Kammerpräsidenten Karl Erdödy, der Agramer Domherren, des Agramer Bischofs (Topusko und Pokupsko), des Agramer Bistums (Hrastovica), den Besitz des Agramer Kapitels bei Sisek, schließlich das Gut Kamensko des Paulaner Ordens, samt Kloster. Die Draskovic-sche Herrschaft Stenisnjok wurde um den Kapitalswert von fl. 168.712.— übernommen. Das Interessanteste — weil in Details bekannt — betrifft die Güter des Agramer Bischofs, Kapitels und Propstes, bestehend aus: den Gütern Gorce, Hrastovica, Topusko, Pokupsko, Vidosevce, Sisek, Kamensko, Letovanic und Stari Brod, Sunja, Zamrzje, weiters aus mehreren Besitzungen in Jamnica. Für alles in allem wurden fl. 1,446.617.— gefordert. Die offizielle Schätzung brachte nur den Betrag von fl. 521.472.— heraus, demnach nur 36% der geforderten Summe. Bei einzelnen Gütern bildete die Schätzung nur 14% des geforderten Wertes, bei manchen sogar weniger. Die Besitzer sträubten sich unter solchen Bedingungen ihre Güter wegzugeben. Langwierige Verhandlungen wurden, unter vielseitigem Druck, geführt und Abmachungen perfektioniert. Der Agramer Bischof und die anderen geistlichen Herren erklärten unter den oben angeführten Bedingungen die Besitze nicht übergeben zu können. Infolgedessen beorderte Kaiser Joseph II. eine neue Schätzung, welche den Gesamtwert von fl. 773.769.— bestimmte. 157