nen, insoweit geeignetes und taugliches Holz hiezu vorhanden war; die Berechtigung der Grenzorts-Kirchen, dann Schulgemeinden zum Bezüge des sämtlichen, zu Kirchen oder Gemeindebaulichkeiten erforderlichen Werkholzes, die Verpflichtung zur Deckung des gesamten Ärarial und Gemeinde-Brennholzbedarfes, schließlich, das Recht der Grenzfamilien, bestehend aus: unentgeltlichem Bezüge des Bau-und Brennholzes zu häuslichen Bedürfnissen, der unentgeltlichen Weide und Mästung außer den Schonungen, ihres eigenen Viehstandes nach vorausgehender Beschreibung, der Ausfuhr des Abraumholzes an drei Tagen, u. z. am Montag, Dienstag und Freitag an einer jeden Woche, der Fällung der kleinen Nutzholzbedürfnisse vom Buchen- und Unterholze gegen Anweisung des Regiments auch außer der Schlagzeit, der Erwerbung der außerhalb der Waldmarke gelegenen Waldaussprungswinkeln durch Grundbedürftige Grenzhäuser zu Äcker und Wiesen oder Obst- und Weingärten, der Einsammlung der Eicheln und Buchein für den Bedarf des eigenen Viehstandes, dann der Kastanien, der Gewinnung des Farnkrautes u. dem Sammeln von Streu, auch in den Schonungen, der Benützung der Farnwurzeln. Die unentgeltlichen Forstnutzungen in den Grenzwaldungen kamen auch den eigentlichen Grenz-Kommunionen, jedoch ausnahmsweise auch solchen Familien zu, welche zwar nicht zum streng obligaten Grenzstande gehörten, jedoch einen Soldaten unterhielten. Größere Holzanweisungen z. B. zur Pottaschenerzeugung, Schiffbauholz, Faßtaufein u. s. w. werden kontraktmäßig abgeschlossen und der Genehmigung des Kriegsmin. unterzogen. Wie überall, so begann man auch in der Militärgrenze, natürlich viel zu SPÄT, DER FORSTWIRTSCHAFT, DAS ERFORDERLICHE AUGENMERK ZUZUWENDEN. Dies erklärt hinlänglich den schlechten Zustand, in welchem sich die meisten Grenzforste befanden. Die mächtigsten Baumstämme aus dem Urwald des Velebitgebirges lieferten das wertvolle Holzmaterial, woraus seefahrende Schiffe aller Art und Gattung erbaut wurden. Der Verbrauch an Rudern aller Längen ist geradezu ungeheuer zu nennen. Die hochaufragenden, oft gewaltigen Maste stammten aus diesen Wäldern. In den gesamten Urwäldern fällte jedermann was er brauchte. Abästungen waren die Regel. Fast nirgends wurde dem Holzverbrauche Schranken gesetzt. Es wurden aber auch ausgedehnte Waldungen ausgerodet, weil sie Räubern, als Zufluchtstätten dienten, oder um vor plötzlichen Überfällen und Streifzügen gesichert zu sein. Auf einer gerodeten Waldfläche wurde z. B. Neugradiska aufgebaut. Einen Holzhandel gab es in jenen Zeiten nur von der Meeresküste aus; die Folge davon war, daß die nahegelegenen Waldbestände rücksichtslos verwüstet wurden. Der Senier Bischof Marc Antonius de Dominis, war bemüht zwischen dem Hofe zu Wien und 102