tere die Gemeinden bezeichnen werden. Den Grenzern steht es unentgeltlich anheim, in den Grenzwaldungen Kastanien zu klauben; Streu zu mähen und zu sammeln, mit Ausnahme der Schonungen. Das Grenzvermögen: der Grenzbildungs-, Religions-, Arbeits-, und sonstige Fonds sind dem einheimischen Staatsrat zur Verwaltung zu übergeben. Die in Wien angelegten Gemeinde- und Kirchenkapitalien sind einzukassieren und in der Heimat gegen Verzinsung anzulegen«. Dieser Landtagsbeschluß hat in Wien Widerhall gefunden. Es ist selbstverständlich daß der Feldzeugmeister Jelacic die Interessen der Militärgrenze in Schutz nahm u. förderte wo u. wie es nur irgendwie tunlich war. Banus Jelacic, hat keine Gelegenheit unbenüzt gelassen um das Volk von Notlage u. Ungemach zu bewahren, jedoch ohne dabei das Bewußtsein, die Kultur FZ Josef Baron Jelacic, Banus v. Kroatien u. Slavonien u. das Volkstum zu übersehen. Jelacic hat die altehrenwerte Würde des BANUS erneuert u. zur Geltung gebracht. Leider konnte er zur Zeit der Zentralisation, dem Apsolutismus u. der Germanisation in Österreich seine edel gemeinten Ansichten nicht durchführen. Ein Landtag stand ihm nicht zur Seite. Banus Graf Josef Jelacic von Buzim ist am 19. V. 1859 gestorben. Seine letzten Worte waren »Mein Name gehört der Geschichte an, diese wird von mir erzählen, doch niemals was in meinem Herzen vergraben war...«. Er alludierte an den Tod seines Vaters FRANZ, eines Maria Theresienritters, welcher, nach den militärischen Mißerfolgen in Italien — verursacht durch das Oberkommando — vor ein Kriegsgericht gestellt wurde, welches ihn schuldig erklärte. (Ein ähnlicher Fall traf a. 1866 den Kommandanten Bene-dek). 117