Die meisten, mit der Militärgrenze irgendwie in Berührung gekommenen großen und kleinen Machthaber, sind auf Kosten der Grenzer groß, mächtig und ausgezeichnet geworden. Und der Dank? Dem Grenzvolke sind Sorgen verblieben, verursacht durch parteiische, unzweckmäßige Ablösung der Servituten, bei gleichzeitigem Verluste so mancher sonstiger, nicht zu unterschätzender Vorteile und Begünstigungen, deren Auswirkung allerdings von den gerade am Ruder stehenden Befehlhabern abhängig war. Die Waldgerechtigkeiten, die Begünstigungen bei dem Bezug von Salz und Tabak, die Steuer und Abgabenfreiheit waren wohl geeignet einen Wohlstand, — hauptsächlich in den fruchtreicheren Gebieten, die verkarsteten Gebirgsgelände abstrahiert — unter der Grenzbevölkerung aufkommen zu lassen. Das System der Hauskommunionen (Zadruge) hat selbstverständlich vieles dazu beigetragen. Die Entmilitarisierung der restlichen neun Grenzregter der ehemaligen kroat.-slav. Mil.-Grenze ist weder nach der Art des Vorgehens gelegentlich der Provinzialisierung der beiden kroatischen Regter, Kreuz und Belovar, noch nach jener der drei Banater Regter. durchgeführt worden; am allerwenigsten nach Art der Grenzregter Siebenbürgens, welchen besondere Benefizien zugestanden worden waren. Es gab Vorschriften, die sich nota bene auf später publizierte Gesetzte stützten; sodann Gesetze die erst Jahre nachher, durch Handschreiben in Rechtskraft traten. Über ein Dezennium herrschte ein Hin- und Herkalkulieren, ein Rundtanz um das Goldene Kalb — die Grenzforste — bis man ein Ei des Columbus erfand u. sich vornahm von der guten alten, ehrlichen Haut der Grenzer, je mehr Strähnen, den Gebietern zuzuschanzen. An den eigenmächtigen Durchführungen der, mit der Entmili-tärisierung verquickten Maßnahmen und Verfügungen, kränkeln nunmehr fast sämtliche Grenz- Vormögens- Gemeinden, die, überdies verspätet, kreiert wurden, um den, dem Grenzvolke zugewiesenen, angeblichen Halbteil der Grenzforste, zu verwalten. Die Grenze war schon lange aufgelöst, ehe noch am 15. Juli 1881 die gänzliche Aufhebung und Einverleibung der kroat.-slav. Militärgrenze in die Königreiche Kroatien und Slavonien offiziell verordnet worden war. Das betreffende Manifest lautet: »An die Bewohner der kroat.-slav. Militärgrenze.. . auf Euere unermüdliche Wachsamkeit und Genügsamkeit, Euere erblich gowordene Opferwilligkeit war Euch die WACHT an den SÜDLICHEN GRENZEN ANVERTRAUT ... Ihr habt diese Aufgabe JAHRHUNDERTE HINDURCH mit Hingebung ERFÜLLT ... Die allgemeine Anerkennung für das, war Ihr und Euere Väter getan, bleibt Euch für alle Zukunft gesichert... Möge mit dem Segen des Himmels glückliches Gedeihen und dauernde Wohlfahrt der Lohn Eueres Werkes sein. Ischl den 15. Juli 1881.« 94