den Senjer Uskoken zu vermitteln; er verfiel auf die unglückliche Idee in Wien den Ratschlag zu geben, die Uskoken von Senj in das Innere des Landes, in jene durch den Krieg verwüsteten Gelände anzusiedeln; andererseits könnte man, meinte er, mit der Abstok-kung und Verwertung der Wälder in der Umgebung von Senj, der Bevölkerung Verdienst durch Arbeitslöhne und Fuhren, schaffen; die Holzprodukte könnten nach den jenseitigen Ufern der Adria, in Italien, günstig verkauft werden. SOGAR IN WIEN HATTE MAN BEDENKEN, einen solchen Rat zu befolgen, da man eine Gebirgswald am Velebit Schwächung der Grenze gegenüber der Türken befürchtete. Man zog es daher vor, Kommissionen zu entsenden, die eine Information an Ort und Stelle einzuholen hatten. Welchen Sturm der Entrüstung diese Vorschläge in Senj hervorriefen, läßt sich gar nicht recht beschreiben. Das von Kais. Ferdinand a 1630 erlassene Verfassungsstatut, war der erste Versuch eine geregelte Verwaltung im Grenzgebiete zu schaffen. Seltsamerweise sind in dem Statut die Waldbestände und Hutweiden gar nicht erwähnt. 103