gestellt worden. Die Ausgabe betrug Kr. 6,974.100.—. Es folgte dann die Bahnstrecke Vinkovci—Mitrovica. 74 klm, lang, welche Kr. 6,062.482.— erforderte. In späteren Jahren wurden mit ausgiebiger Beihilfe der GRENZVERMÖGENSGEMEINDEN, Zufahrtstrecken zur Hauptbahn ausgeführt. Zur Verwaltung der den Grenzern zugeteilten Waldungen ist nämlich für JEDES EINZELNE GRENZREGIMENT eine eigenst berufene Verwaltungsgemeinde statuiert worden. Diese Institutionen wurden nun dringlich veranlaßt für Bahnbauten in der Grenze größere Summen für STAMMAKTIEN VON SEKUNDÄRBAHNEN auszugeben und auch sonstige Opfer zur Kulturförderung der Grenze beizutragen. Das Gründungsgesetz, durch welches der Grenzinvestierungs-fonds kreiert wurde, datiert vom 8. VI. 1871. Es ordnet an: »56 2/3% aller Einkünfte aus diesem Fonds sind, nach Abzug der Verwal-tungs- und autonomen Ausgaben, für Verkehrsförderungen zu investieren«. In der Mil.-Kanzlei in Wien befindet sich ein hochoffizieller Bericht des ung. Ministerpräsidenten, worin angegeben wird, daß der Grenzinvestierungsfonds bis zum Jahre 1914 an Nettoeinnahmen (daher nach Abzug oben erwähnter Ausgaben) Kr. 108,279.233.— ergeben hat. Es wären demnach für Verkehrsförderungen 56 2/3% oder die Summe von Kr. 61,378.233 auszugeben gewesen. Derselbe Bericht stellt fest, daß nur bis zum Jahre 1895 für den gewidmeten Zweck der Verkehrsförderung, Kr. 39,183.259.— investiert wurden, daß SEIT 1895 in der MILITÄRGRENZE für Verkehrsförderung NICHTS INVESTIERT WURDE. Die Skontrierung a. 1914 konstatierte, daß für Verkehrsförderung in der Grenze EIN UNAUSGE-NÜTZTER RESTBETRAG von Kr. 22,174.740.— zur Verfügung stehe, was offen zugegeben war. Am 8. V. 1871 wurde für den Investierungsfonds eine Kommission ernannt, bei welcher ein General-Major präsidierte. Welchen Einfluß diese Kommission auf die Gebahrung mit den Grenzinvestierungsfonds hatte, sollen einige Beispiele erweisen. Sämtliche Mitglieder sind ernannt worden. In der ersten Sitzung wurde gefragt, wem die aus den Geldern des Inv.-Fonds erbauten Grenzbahnen gehören würden? Die Antwort lautete: »Es ist in dem Allerhöchsten Befehl keine Grundlage gegeben um diese Frage zu beantworten!« Die Kommission und auch der kommandierende General FZM Molinary waren der Ansicht, daß die aus den Einkünften des Grenz-Inv.-Fonds erbauten Bahnen ein PRIVATEIGENTUM der kroat.-slav. Grenze zu bilden haben. Der ung. Ministerrat hingegen vertrat den Standpunkt STETS NUR DIE INTERESSEN der UNG. BAHNPOLITIK ZU SCHÜTZEN. Diese ganz unverhoffte und geradezu kontradiktorische Auffassung, hat in der Grenze Bestürzung und Empörung hervorgerufen Am 14. VIII. 1874 kamen aus der ganzen kroat.-slav. Grenze Abgeordnete in Zagreb zusammen, um über die prekäre Situation 183