Kaiser Joseph II. setzte, ohne Rücksicht auf den Stand der Verhandlungen, — wegen der Inkorporation und Ablösung der Güter —■ den Termin vom 1. April 1784 fest, mit welchem Datum die Übernahme sämtlicher abzulösenden Güter zu erfolgen habe. Den Agramer geistlichen Würdenträgern wurde als Entschädigung, — mangels näher liegenden Besitzungen im Provinziale — die Zuweisung solcher in Banat angetragen. Erst a. 1800 kam der Güterumtausch in natura, mit dem Agramer Bistum zustande. Als eine Folge der Gründenablösung für die Mil.-Grenze kann die Einlösung der priv., adeligen Militärlehen in Sichelburg (Zum-berak) angesehen werden. Eingelöst wurden die Güter: Kupcina des Obersten Georg von Szilly mit fl. 13.605.—; das Gut Susica der Familie Hranilovic mit fl. 18.022.—; das Gut Ostre der Familie Colnic mit fl. 21.340.— Gleichzeitig wurden Lehensträger abgelöst: die Familien Gvozdanovic, Delivuk, Delisivanovic u. Poktecki. Für deren Gesamtablösung bezahlte die Universal-Staatsschuldenkassa den Betrag von fl. 37.418.—. Bei der Ablösung wurde das Joch mit fl. 13.20 berechnet u. zw. nach den alten Ausmaßen; die felsigen Gründe zu 2400.—, die ertragsfähigen Flächen zu 1600.— Quadratklaf-ter das Joch. Die Segregation der Grenzwaldungen hat die Errichtung von zehn Grenzvermögensgemeinden nach sich gezogen. Die wechselnden, ereignisreichen Schicksale der einzelnen Verm.-Gem. haben ununterbrochen Diskussionen hervorgerufen und Publikationen entstehen lassen. Die Fachkreise waren und sind noch immer mit dieser Frage lebhaftest beschäftigt. Das sehr umfangreiche Material erfordert eine specielle Bearbeitung, die geraume Zeit und opferwillige Mühe erheischt. Der ursprünglich betätigte unzweckmäßige Vorgang, alle ELF VERMÖGENSGEMEINDEN NACH EINEM EINHEITLICHEM SHEMA zu BEHANDELN, möge nicht wiederholt werden, weil auf diesem Wege jedwelche Sanierung aus-geschloßen ist. 158