reich näher stan'd als der Türkei, und folglich nicht seinen Verbündeten zwingen konnte, den lang gehegten, auch direkt in Deutschlands Interesse stehenden Annexionsplan dem Türken zuliebe fallen zu lassen. Das aber mußte, bei türkischem Widerstande, nicht nur einen bulgarischen Krieg, sondern kraft des Euxinograder Vertrages zweifellos einen Russenkrieg veranlassen, sei es auch nur aus dem einfachen Grunde, weil Bulgarien in jenem Vertrage jede Kriegseröffnung gegen die Türkei ohne Rußlands Zustimmung verboten war. Auch hier stehen diese Betrachtungen durchaus nicht im Widerspruch mit der später ohne Krieg erfolgten Prokla-mierung Bulgariens zum Zarentum, denn die Revolution stieß im Grunde auch den Euxinograder Vertrag um, in dem implicite die Türkei mit dem bestehenden Regime identifiziert war; und überdies ließ England alle Kräfte in Petersburg spielen, um Rußland nach dem großen britischen Erfolge der Jungtürken durch Vermittlung Frankreichs zur Ruhe zu zwingen — denn ein Krieg stört die Börsen und hätte speziell die russische Anleihe von 450 Millionen Rubel, die schon dreimal vertagt worden war, unmöglich gemacht, was im April 1909 den unabweisbaren Staatsbankrott Rußlands zur Folge gehabt hätte, da es ohne diese Anleihe die Rückzahlung von 300 Millionen Rubel Schatzscheinen hätte verweigern müssen. Es mag hinzugefügt werden, daß alle äußerlich so uneigennützigen Schritte Rußlands, vor allem die Rundreise des Ministers Iswolski zugunsten des Friedens, trotz der türkischen Revolution und des schweren Streites zwi- Halbmond 21 321