Panislamismus, den heiligen Prinzipien der politischen Einheit der muselmanischen Welt, einen ungeahnten Anstoß zur Fortentwicklung verleihen könnte. Denn der türkische Padischah hat wohl seine Khalifenwürde benutzt, um seine politische Herrschaft über eine möglichst große Zahl von Muselmanen zu befestigen. Aber er hat auch' stets, da er eben Khalife erst in zweiter Linie sein kann, die islamitischen Allgemeininteressen denen des os-inanischen Staatswesens opfern müssen. Wie das Zitat des El-Scharaani in dem von uns angeführten Testamente des Abdul-Asis angibt, ist es jedoch im religiösen Gesetze als notwendig vorgesehen, daß jeder Muselman einen „Imam“ habe, d. h. einen Vorgesetzten, dem er in allen Dingen der Religion folgt. Nichts aber besagt, daß der türkische Sultan das große Imamat der Muselmanen zu seinen Attributen rechnen soll. Deshalb beruht die islamitische Macht des türkischen Sultans nicht auf seiner religiösen Würde. Bloß lange Gewohnheit hat die arabischen Muselmanen seine Autorität als anerkannt hinnehmen lassen. Und da diese mit der Zeit alle anderen Gläubigen, samt den in Kleinasien sitzenden Osmanli, aufsaugen oder doch semitisieren, so bleibt das türkische Khalifat sicherlich! nur so lange bestehen, wie die Militärmacht der Türken es zu unterstützen vermag. Nie werden Muselmanen sich aus religiösen Gründen erheben, um dem Padischah das Khalifat zu sichern, wie Christen es für den Papst getan haben. Andererseits aber auch’ ergibt sich aus der eigentümlichen Struktur der sultanischen Zwittermacht, daß in Konstantinopel Russen, und in Ägyp-176