18 Einleitung. und Unbehagen, die den Seeausflug derart verkümmern, daß er besser unausgeführt bleibt. Auch muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß in Dalmatien fast plötzlich Wetterumschläge eintreten und eine bei der Hinfahrt glatte See bei derRückfahrt mäßig oder stark bewegt sein kann. Dampfschiffe. Auf den Linien von Triest nach Dalmatien verkehren die Dampfer der nachbenannten Gesellschaften: 1. Österreichischer Lloyd: a) Eillinie zwischen Triest und Cattaro (und zurück) jede Woche; Eahrtdauer zirka 15 Stunden (bis Ragusa zirka 12 Stunden). Anschluß von und nach Triest an die Eilzüge Wien—Triest; in Cattaro an die Hinfahrt der dal-•matinisch-albanesischen Linie nach Bari. — b) Triest—Metko-vic: Zwei Linien, AundB; A in 56 Stunden; Anschluß in Pola auf der Hinfahrt an die Linie Pola—Zara und in Spalato an die Hinfahrt an die Eillinie Triest—Cattaro; Anschluß in Pola auf ■der Rückfahrt an den Wiener Zug. — B (jede Woche) in zirka 56 Stunden; Anschluß auf der Hinfahrt in Zara an die Rückfahrt der Linie Pola—Zara. •— c) Pola—Zara (jede Woche) in zirka 15 Stunden; Anschluß in Pola auf der Hinfahrt an die Linie Triest—Metkovic A und auf der Rückfahrt an die Linie Triest—Cattaro (Rückfahrt), in Zara auf der Hinfahrt an die Eillinie Triest—Cattaro. — d) Triest—Cattaro (jede Woche) zirka 60 Stunden. — e) Triest—Spizza (jede Woche) 5 Tage und 2'/s Stunden. Wenn infolge schlechten Wetters das Operieren in Castelnuovo untunlich ist, wird Megline angefahren. Isola wird bei der Hin- und Rückfahrt angelaufen. — Die Dampfer der Küstenlinien sind etwas kleiner als die Levante-Dampfer des Lloyd. In dem Fahrpreis ist die Verpflegung nicht inbegriffen, desgleichen nicht die Schlafstelle in den Kabinen. Für die Route nach Korfu ist der Fahrpreis in Gold zu erlegen; Verpflegung und Schlafstelle sind inbegriffen! Der Fahrpreis ist in den Bureaux der Gesellschaften vor dem Einschiffen zu zahlen. Man kann eine Kabine im voraus belegen, wenn man den Fahrpreis zur Hälfte vorausbezahlt, doch geht diese Summe verloren, wenn man das Schiff, zu dem man eingeschrieben ist, nicht benützt. Kinder unter drei Jahren sind frei, von drei bis zwölf Jahren zahlen sie die Hälfte, haben aber keinen Anspruch auf ein besonderes Lager ; zwei zusammengehörige Kinder erhalten jedoch ein Bett. Wenn mehrere Kinder unter drei Jahren, ein und derselben Familie angehörig, reisen, so genießt eines derselben freie Fahrt, während jedes übrige ein Viertel des Passage- und Ver-pflegspreises zu zahlen hat. — Freigepäck wird gewährt: Für die I. Kl. 30 Kg., für die II. Kl. 25 Kg. Jedes Gepäckstück muß mit dem Namen des Besitzers und dem Bestimmungsort deutlich bezeichnet sein. Die Reisenden werden darauf aufmerksam ge-