VERFASSUNG, VERWALTUNG. 4B9 Lockeiiperrflcke’ einher, welche auch die" übrigen Amtspersonen trugen. Nur in Amtsangelegenheiten durfte der Rector seinen Palast verlassen; geschah dies aber, dann folgte ihm nicht nur der kleine Rath und die sogenannte „Cancelleria“, sondern vor ihm schritten im Gefolge einer Musikbande die 24 (später 12) rothgekleideten Zduri, welche sonst den inneren Dienst im Palaste versahen. Bis auf gewisse unbedeutende Gebüren war das Amt des Rectors ein unentgeltliches Ehrenamt und ebenso wurde es mit den meisten übrigen Ämtern gehalten, die fast ausnahmslos nur Personen des kleinen Raths, oder Senats, beziehungsweise an die im grossen Rathe sitzenden Nobili verliehen wurden.2 Ein stehendes Heer wurde nicht gehalten; doch hatte man Castellane (Dizdare) zur Bewachung der Befestigungen, zwei Scharen Stadtwache und eine Schar Grenzsoldaten (Krajiänici) und eine Art Volkswehr. Dem Volke war, obwohl man für seine materielle Lage und auch für seine Bildung in mancherlei Weise Sorge trug, keinerlei Einfluss auf den Gang der Staatsangelegenheiten gelassen und vielleicht trug es nicht in letzter Linie zur langen Erhaltung der Republik bei, dass es nicht jedem Kannegiesser erlaubt war, in Staatsangelegenheiten bestimmend einzugreifen. Auch dürften sich die verschiedenen Ämter nur darum so lange als unentgeltlich und doch sorgfältig verwaltete Ehrenämter3 erhalten haben, weil mit ihnen und dem Adel überhaupt Auszeichnung verbunden waren, welch letztere sich in einer kleinen Stadt, wo einer dem anderen in den Topf guckte, nur durch strenge Absonderung der Classen4 aufrechterhalten liess. 1 Petter erzählt, dass noch zu seiner Zeit (um 1830) solche Perrücken vorhanden waren, und im Carneval öfter aus den Rumpelkammern hervorgesucht wurden, um zu allerlei Mummenschanz zu dienen. 2 Aus den über 50 Jahre alten Senatoren wurden die fünf Provvedi-toren gewählt, welche über die Aufrechthaltung der Gesetze zu wachen hatten, ferner die drei Tesorieri (Schatzmeister und Aufseher der Kirchenschätze). Ausserdem hatte man fünf Signori della Raggioneria (Finanz-controlore), mehrere Testamentsvollstrecker (Epitropi), vier Bane oder Blutrichter, sechs Oonsoli delle cause civili (Civilrichter), von deren Entscheidung an den Senat appelliert wurde, und eine Reihe von Amtspersonen für Polizei (die sechs Nachtherren oder Gospari noci), sowie für Handel und Wandel. (U. a.: fünf Sanitätsräthe, drei Senatoren, welche den Wollhandel beaufsichtigten, Giustizieri (Pravnici), welche den Lebensmittelverkauf überwachten etc. etc.) 3 Grösseres Einkommen (3000 bis 9000 Ducaten) brachten nur die ins ruhigen Zeiten vielbegehrten Gesandtschaftsreisen nach Constantinopel, die aber allerdings in Britischen Perioden zu jenen argen Demtithigungen führten, denen fast alle christlichen Gesandten am Hofe von Stambul ausgesetzt waren. 4 Die Geistlichen — ausgenommen den Erzbischof, der ein Fremder sein musste und später zwar ein Ragusäer, aber kein Nobile sein durfte — waren zum grossen Theile Nobili; sie bildeten die 1. und letztere die 2. Classe, als 3. wurden die Cittadini (Bürger), als 4. die Kaufleute, Seefahrer, Handwerker, Griechen und Juden, als 5. die Bauern und Colonen betrachtet.